Energieberatung

Wir empfehlen eine unabhängige Gebäudeenergieberatung vor dem Beginn Ihrer Baumaßnahme. So erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Ist-Situation und können von Beginn an richtig planen.  


Energiegutachten

Für unser Energiegutachten führen wir folgende Schritte durch:

1- Wir erfassen bei Ihnen vor Ort die relevanten Gebäudedaten und Anlagentechnik.

2- Wir erstellen das Objekt virtuell am PC.

3- Anhand dieser Basisdaten führen wir die relevanten Berechnungen durch, dabei werden wirtschaftliche, energetische sowie Bautechnische und ökologische Aspekte betrachtet.

4- Unter Berücksichtigung Ihrer Interessen und unserer Erfahrung, zeigen wir Ihnen anschließend, in einem Persönlichen Beratungsgespräch auf, wie sich die einzelnen Vorschläge energetisch auf Ihr Gesamtobjekt auswirken.


Energieausweis Wohngebäude

Ein Energieausweis gibt den energetischen Zustand von Wohn- und Nichtwohngebäuden wieder. Er wird sozusagen als technisches Datenblatt genutzt, um verschiedene Gebäude miteinander Vergleichbar zu machen. Anhand des Energieausweises können aber auch Möglichkeiten zur energetischen Gebäudeoptimierung aufgezeigt werden.
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) sind Verkäufer und Vermieter dazu verpflichtet, den Interessenten einer zum Verkauf oder Vermietung stehenden Immobilie bereits bei der Besichtigung einen passenden Energieausweis vorzulegen und spätestens bei Vertragsabschluss zu übergeben. Bei Missachtung dieser Verpflichtung können Bußgelder bis zu 15.000,00 € verhängt werden.

Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine baulichen Veränderungen am Objekt vorgenommen werden. Seit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kommt hinzu, dass seit dem 1. Mai 2014 die Verbräuche auch in Immobilien-Anzeigen anzugeben sind. Sie möchten Ihr Wohneigentum vermieten oder verkaufen? Lassen Sie sich, von uns Ihren Energieausweis erstellen. Sprechen Sie uns einfach an.

Energieausweise Nichtwohngebäude

Der Unterschied zwischen einem Wohngebäude und einem Nichtwohngebäude besteht aus der Nutzung des Gebäudes und die daran geknüpften Anforderungen. Nichtwohngebäude sind zum Beispiel öffentliche Gebäude, Bürogebäude, Gewerbeobjekte u.s.w. diese weisen in der Regel eine größere Anzahl wärmeabgebender Gerätschaften und Personen auf als ein Wohngebäude oder eine Wohnung. Hinzu kommt, dass an Arbeitsplätze wie zum Beispiel ein Büro besondere Anforderungen an Luftqualität, Beleuchtung und Raumtemperatur gestellt sind. Das bedeutet wiederrum, dass bei Nichtwohngebäuden zusätzlich zu den Anforderungen an Wohngebäude eine detailliertere Betrachtung der Lüftung, des Stromverbrauchs und der eventuell vorhandenen Kühlung notwendig ist. Der Aufwand gegenüber der Erstellung eines Energieausweises für ein Wohngebäude ist hier deutlich größer.

In Gebäuden mit mehr als 500 qm Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr hat der Eigentümer den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen, bei behördlich genutzten Gebäuden gilt dies bereits ab 250 qm Nutzfläche. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

GEG Nachweis

Ein GEG- Nachweis für den Neubau gehört zu den einzureichenden Bauvorlagen. Nach der Energie Einspar Verordnung ist der GEG- Nachweis zusammen mit dem Bauantrag und den anderen bautechnischen Nachweisen bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen. Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens wird geprüft, ob das Bauwerk die Vorgaben der GEG für den Wärmeschutznachweis erfüllt. Wurde beispielsweise ein anderer Dämmstoff wie vorab geplant verwendet muß die Einhaltung der U-Werte auch weiterhin gewährleistet werden. Abschließend wird der Gebäudeenergieausweis ausgestellt und dem Bauherrn übergeben. Da das Erstellen des Wärmeschutznachweis als Bestandteil der Genehmigungsplanung anzusehen ist, sollten erfahrene Energieberater konsultiert werden. Sprechen Sie uns einfach, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Nachweis des Einsatzes erneuerbarer Energien

Seit dem 1. Januar 2009 müssen erneuerbare Energien bei Neubauten berücksichtigt werden. Dieses schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor und gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Bestandsbauten müssen in Baden Württemberg nach einem Heizungsaustausch die EWärmeG- BW 2015 erfüllen zur Erfüllung dieser Pflichten können verschiedene Anlagenkombinationen sowie Ersatzmaßnahmen aus verschiedenen Technologien genutzt werden. In der Neubauplanung aber auch in der Sanierung ist es daher wichtig ein schlüssiges Konzept zu haben, welches je nach Art und Nutzung des Gebäudes individuell variieren kann. Auch hierzu beraten wir Sie gerne

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